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- AgrarKulturerbe-Preis

Der AgrarKulturerbe-Preis 2013

Die Gesellschaft für Agrargeschichte e. V. schreibt zum vierten Mal den AgrarKulturerbe-Preis aus, der im Jahr 2013 verliehen werden wird. Der Preis honoriert die Arbeit von öffentlichen Institutionen, Vereinen, privaten Initiativen und Einzelpersonen, die sich in besonderer Weise um die Erhaltung des AgrarKulturerbes verdient gemacht oder zur Erforschung des AgrarKulturerbes einen wichtigen Beitrag geleistet haben.

Die Höhe des Preisgeldes beträgt 2.000 Euro. Über die Verleihung des Preises entscheidet der Vorstand der Gesellschaft für Agrargeschichte e. V. auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Rates der Initiative AgrarKulturerbe.

Sowohl der Agrarbegriff wie auch der Kulturbegriff sind dabei weit gefasst. Zum Agrarbereich gehören nicht nur Errungenschaften der Landwirtschaft im engeren Sinn wie besonders schöne Bauernhöfe, dörfliche Ensembles oder agrartechnische Leistungen, sondern auch das ländliche Handwerk, das Leben im ländlichen Raum, die Forstwirtschaft, die landwirtschaftlichen Nebenerwerbe und Landwirtschaftsindustrien wie die Zuckerindustrie oder die Milchwirtschaft.

Im Kulturbegriff sind sowohl die subjektiven Werte, Normen und Einstellungen wie auch deren Ausformung in Sprache, Gebäuden, Gegenständen oder der gestalteten Landschaft enthalten. Kultur umfasst damit nicht allein die Hochkultur im Sinne künstlerischer Interpretation und künstlerischen Schaffens, sondern die gesamte Gestaltung der ländlichen Umwelt und des ländlichen Alltags und damit die Summe aller menschlichen Leistungen, die dazu beitragen, dass sich Menschen in der von ihnen gestalteten Umwelt heimisch fühlen können.

Vorschläge zur Verleihung des Preises sind schriftlich zu richten an:

Gesellschaft für Agrargeschichte e. V.
c/o Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)
Servicebereich I B
Eschborner Landstraße 122
60489 Frankfurt am Main

Der Vorschlag und die Begründung sind in deutscher Sprache abzufassen. Vorschläge für das Jahr 2014 können vom 1. April 2013 bis zum 31. März 2014 eingereicht werden. Die Namen der Preisträger werden öffentlich bekannt gegeben. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung des Preises besteht nicht.